BEISPIEL EINER TYPISCHEN PATENTANMELDUNG (VERFAHREN)
*** Der beschriebene Ablauf, die angegebenen Zeiträume und die Kosten sollen nur als ungefähre Orientierung für Mandanten dienen und keinesfalls als verbindliche Angaben verstanden werden. Rechtliche Sachverhalte sind bewusst vereinfacht mit dem Ziel einer besseren Verständlichkeit dargestellt worden und sollen nicht als Rechtsberatung im konkreten Fall verstanden werden.
- Häufig wird zu Beginn eine vergleichsweise preiswerte nationale Anmeldung eingereicht (z.B. in DE), um vor Ablauf der Prioritätsfrist (12 Monate) einen ersten Bescheid vom Amt zu erhalten. So kann man gut einschätzen, wie die Erfolgsaussichten einer Patentierung sind und ob sich eine weitere Internationalisierung lohnt. So lassen sich die u.U. hohen Kosten in der internationalen Phase begrenzen oder vermeiden.
- Die Erfolgsaussichten einer Patenterteilung und der Umfang des erteilten Schutzbereiches sind – wie auch bei bei anderen rechtlichen Verfahren – nur sehr schwer vorhersagbar. Jedes nationale Amt hat hier eigene Regeln und Gesetze und legt teilweise eigenen Stand der Technik zugrunde. Eine Recherche kann hier zumindest Dokument ermitteln, die der eigenen Anmeldung entgegenstehen. Dies schließt nicht aus, dass das Amt bzw. der Prüfer trotzdem weitere relavente Dokumente oder Argumentationen findet, die einer Patentierung entgegenstehen.
- Der Job des Patentanwaltes ist es, die Anmeldung so aufzubauen und im Verfahren so anzupassen, dass ein möglichst großer Schutzbereich errreicht wird. Er sollte Ihr Unternehmen ihr Geschäftsmodell gut kennen, um sinnvolle Ansprüche zu formulieren und richtige Entscheidungen zu treffen. Denn: Patente sind Investitionen und sollen Rückflüsse in Form von zusätzlichen Einnahmen und Gewinnen generieren!
(1) Ausgangspunkt: Ihre Erfindungsmeldung
Sie beschreiben Ihre Idee in einem Dokument („Erfindungsmeldung“). Dies dient uns als Basis für die Ausarbeitung der Unterlagen.
- Benutzen Sie eigene Worte. Keine „Patentsprache“ notwendig.
- Word oder PDF-Dokument
- Formlos mit Gliederung
Folgende Gliederung hat sich bewährt:
- Was ist der Stand der Technik heute, worum geht es thematisch?
- Was ist das technische Problem, das die Erfindung löst? (das kann auch ganz allgemein z.B. eine Verbesserung sein)
- Was ist die Kernidee der Erfindung (eine einzige Idee) und was sind die Vorteile? (Kundennutzen!)
- Warum war eine kreative Anstrengung bei der Entwicklung notwendig (warum war Ihre Idee für einen Fachmann nicht naheliegend)
- Welche Abwandlungen oder spezielle Ausführungsformen sind denkbar (Rückzugsmöglichkeiten und Unteransprüche)
- Konkrete Ausführungsbeispiele mit Bildern oder Zeichnungen (auch Skizzen).
Ein Muster/Vorlage für Ihre Erfindungsmeldung finden Sie hier.
Im Mittelpunkt der Patentierung sollte der Kundennutzen stehen! Schützen Sie primär die Merkmale, weswegen Ihre Kunden Ihr Produkt kaufen. Nur dann hat Ihr Patent später einen ökonomischen Wert und ist interessant für potenzielle Lizenznehmer.
(2) Recherche zum Stand der Technik (optional)
Über professionelle Recherchetools werden auf Basis Ihrer Erfindungsmeldung Dokumente oder Veröffentlichungen ermittelt, die Ihre Idee möglicherweise bereits neuheitsschädlich offenbaren oder die für einen Fachmann als naheliegend eingeschätzt werden könnten.
Zwar recherchiert das Patentamt noch einmal im Rahmen des Prüfungsversfahrens, aber man bekommt durch diesen Extra-Schritt einen guten ersten Eindruck, wie die Chancen einer Patenterteilung stehen, bevor Sie einen Patentanwalt mit der Ausarbeitung der Unterlagen und der Einreichung beauftagt (Anwaltskosten).
Kosten für eine Kurzrecherche im Bereich Elektrotechnik oder Mechanik anhand von Keywords und IPC-Klassen liegen bei etwa 600 – 1000 EUR.
(3) Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen
Zu den Anmeldeunterlagen gehören:
- Patentansprüche (Die unabhängigen Ansprüche oder der Hauptanspruch definieren dabei genau, was geschützt werden soll, beispielsweise eine Vorrichtung und/oder ein Verfahren. Die Unteransprüche sind erklärend und ergänzend sowie als Rückzugspositionen im Verfahren gedacht. Hier ist äußerste Sorgfalt und Erfahrung notwendig. Hier geht es um exakte Formulierung und Anordnung.)
- Beschreibung (hier wird als Text der Hintergund der Erfindung, Stand der Technik, die Erfindung und Ausführungsbeispiele beschrieben. Im ingenieurwissenschaftlichen Bereich Umfang häufig zwischen 12 und 30 Seiten.)
- Zeichnungen (zeigen grafisch konkrete Beispiele, die in der Beschreibung erläutert werden. Mindestens 2 Zeichnungen sind sinnvoll, typisch sind 3-10 Zeichnungen. Wir lassen die Zeichnungen von einem professionellen Zeichenbüro erstellen)
Der Ablauf sieht i.d.R. so aus:
- Wir senden Ihnen einen ausgearbeiteten Vorschlag mit Patentansprüchen, Beschreibung (als Word-Dokument im Überarbeitungsmodus) sowie Skizzen oder bereits fertige Zeichnungen (als PDF).
- Sie lesen den Entwurf und kommentieren/ändern ihn gegebenenfalls. (Sie haben einige Tage Zeit)
- Wir besprechen (i.d.R. telefonisch) Ihre Kommentare und Änderungswünsche.
- Wir erstellen finale Anmeldeunterlagen und senden Ihnen diese nochmals zu (als PDF).
- Sie bestätigen Ihr Einverständnis mit der finalen Version mit einer kurzen Email.
(4) Einreichung der Unterlagen beim Amt
Grundsätzlich können Sie die Anmeldung selbst einreichen und das Verfahren auch selbst führen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Komplexität und der Zeitaufwand signifikant ist, zumal sich im Laufe des Erteilungsverfahrens Anpassungen an den Ansprüchen notwendig sind, die bei Nichtbeachtung der rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. ungewollte Erweiterung der Offenbarung) negative rechtliche Konsequenzen haben kann.
In der Regel erteilen Sie uns Vollmacht, Sie vor den jeweiligen Ämtern zu vertreten und das Verfahren für Sie zu führen.
- Einreichung der Unterlagen (elektronisch) beim jeweiligen Amt und Zahlung der Gebühren.
- Wir stellen Antrag auf Recherche und Prüfung (optional, aber meist mit der Einreichung gestellt)
- Wir senden Ihnen eine Anmeldebestätigung mit dem Einreichungsdatum und dem offiziellen Aktenzeichen.
Ab diesem Zeitpunkt ist ihr „Patent Pending“ und ab jetzt 18 Monate bis zur Veröffentlichung geheim (siehe Punkt 8). Spätere Patentanmeldungen Dritter zum gleichen Anmeldegegenstand sind für Sie als Anmelder i.d.R. unschädlich.
(5) Erster Bescheid des Prüfers (ca. 8-14 Monate nach Anmeldung)
Je nach Amt/Land kommt nach etwa 8 bis 12 Monaten ein erster Bescheid vom Patentamt (vorausgesetzt alle Formalien sind erfüllt und Prüfungsantrag ist gestellt worden). Es kann durchaus vorkommen, dass der erste Bescheid auch erst nach Ablauf von 12 Monaten zugestellt wird. Die Patentämter bemühen sich allerdings aufgrund der Wichtigkeit der ersten Einschätzung, den ersten Bescheid vor dem Ablauf der Prioritätsfrist zu erstellen.
Dieser enthält typischerweise (Bsp. DE):
- Ermittelte Dokumente (das Amt recherchiert selbst Druckschriften und Veröffentlichungen zum Stand der Technik, die es für relevant hält)
- Eine Einschätzung der Patentfähigkeit der Anmeldung (hier wird gesagt, ob der Prüfer die Erfindung für neu und/oder erfinderisch hält)
- Sonstige Mängel oder formale Aspekte.
Wir senden Ihnen auf Wunsch eine Kopie des Bescheides unkommentiert und zu Ihrer Information.
Hinweis für Patent-Einsteiger:
- Der erste Bescheid bescheinigt in der überwiegenden Zahl der Fälle zunächst keine Patentfähigkeit, also in der Regel fehlende Neuheit und/oder erfinderische Tätigkeit. Der Wortlaut des Bescheids mag zunächst für den Anmelder entmutigend klingen. Dies ist aber zunächst kein Grund zur Sorge, es bedeutet häufig nur, dass der Patentanwalt entsprechende Anpassungen, meist an den Ansprüchen, vornehmen muss (siehe Punkt 7). Dann erfolgt eine Neubewertung auf Basis der geänderten Unterlagen.
- Hintergrund ist, dass der Patentanwalt für seinen Mandanten meist einen möglichst breiten Schutzbereich erwirken will. Daher ist eine gängige Strategie, die unabhängigen Ansprüche großzügiger und „breit“ zu formulieren und dann den ersten Bescheid abzuwarten. Erst nach der Recherche des Amtes und der Einschätzung des Prüfers kann man abschätzen, wie der Schutzbereich sinnvollerweise zu definieren ist (Einschränkung nur soweit nötig), um ein Patent erteilt zu bekommen.
- Wenn eine sofortige und schnelle Erteilung gewünscht ist, kann in Erwägung gezogen werden, auf Basis einer Vorrecherche einen bereits sehr konkreten und eingeschränkten „engeren“ Hauptanspruch einzureichen und somit die Chancen auf eine sofortige Erteilung zu erhöhen.
(6) Entscheidung über weitere Länder (ca. 8-12 Monate nach Anmeldung)
Innerhalb des ersten Jahres nach Einreichung der ersten Anmeldung haben Sie ein sogenanntes Prioritätsrecht. Das heisst, Sie bekommen das gleiche Anmeldedatum für weitere internationale Nachanmeldungen der gleichen Erfindung zuerkannt.
Der Anmeldetag ist deswegen so wichtig, weil nur Stand der Technik, der vor diesem Tag liegt, in die Einschätzung der Patentfähigkeit einfließt. Würden Sie die gleiche Erfindung ohne Inanspruchnahme der Priorität später in anderen Ländern anmelden, dann würde das Patentamt auch Dokumente berücksichten, die in der Zwischenzeit (also nach der Einreichung der ursprünglichen/ersten Anmeldung) veröffentlicht worden wären. Die Chancen auf eine Erteilung würden sich also deutlich verschlechtern.
Dies bedeutet auch, dass Sie (oder wir gemeinsam) vor Ablauf der 12 Monate entscheiden müssen, in welchen weiteren Ländern (oft USA, China, weitere euroäische Länder) Sie Ihre Erfindung nachanmelden wollen. Aus Kostensicht ist dies die wohl wichtigste Entscheidung über die weiteren Kosten (>50% der Gesamtkosten der Patentfamilie). Diese Entscheidung braucht zeitlichen Vorlauf, da Übersetzungen, Beauftragungen und Einreichungen allesamt vor Ablauf dieser Frist erledigt sein müssen. Ihr Patentanwalt wird Sie also drängen, Weisungen und Unterlagen termingerecht bereitzustellen.
Hier ein Vorschlag für ein bewährtes Auswahlverfahren zur bestimmung der relevanten Länder:
- Notieren Sie Länder, in denen Ihre Wettbewerber produzieren
- Fügen Sie Länder hinzu, die u.U. für die Logistik wichtig sind (Transitländer)
- Priorisieren Sie die Liste anhand der strategischen Wichtigkeit der Länder/Märkte. (unternehmerische Sicht)
- Fragen Sie Ihren Patentanwalt oder einen Dienstleister nach einer Kostenschätzung für eine Nationalisierung in den jeweiligen Ländern (z.B. über eine PCT-Anmeldung). Eine Kostenschätzung für die gängigsten Länder und Regionen finden Sie hier.
- Setzen Sie ein maximales Budget und selektieren Sie (von oben nach unten) solange die priorisierten Länder, bis Ihr Budgetlimit erreicht ist. Geschafft.
Wir helfen Ihnen gern bei der richtigen Auswahl, insbesondere auf Basis Ihrer Produktstrategie und Ihrer Märke, Kunden und Wettbewerber.
In der Praxis finden sich häufig diese internationalen Anmeldestrategien:
- Direkte nationale Nachanmeldung in konkreten Ländern über die nationalen Patentämter. Sinnvoll bei nur sehr wenigen weiteren Ländern (z.B. nur USA und EP). Wir beauftragen ggf. einen Korrespondenzanwalt, der vor dem nationalen Amt vertretungsberechtigt ist, mit der Vorbereitung und rechtzeitigen Einreichung der Unterlagen. Meist sind die Anmeldeunterlagen in die jeweilige Landessprache zu übersetzen (Kosten!)
- Europäische Patentanmeldung / Einheitspatent (EP-Bündelpatentanmeldung oder einheitlicher Schutz in Europa). Sinnvoll, wenn Schutz in mehr als 3 oder 4 europäischen Ländern/Märkten gewünscht wird (häufig DE, UK, FR, ES, IT). Unter Umständen ist auch das kommende Einheitspatent eine Alternative.
- PCT-Anmeldung über die WIPO in Genf. Dies macht Sinn, wenn eine Vielzahl von Ländern (meist mehr als 2 oder 3) betroffen ist. Vorteil ist hier, dass man statt der 12 Monate Prioritätsfrist nun insgesamt 30 bzw. 31 Monate Zeit bekommt, bevor man sich final für bestimmte Länder entscheiden muss. Man erkauft sich über diesen Weg sozusagen Zeit, um die kostensensible Entscheidung für oder gegen bestimmte Länder zu treffen. Kosten in der Größenordnung von etwa 7000 – 9.000 EUR.
Bei einer PCT-Anmeldung werden die Unterlagen einmalig zentral bei der WIPO in Genf hinterlegt und diese leitet diese dann an die jeweiligen Ämter weiter. Die WIPO macht eine Recherche und optional eine Prüfung der Patentfähigkeit (weitere Kosten), die nationalen Ämter können sich dann an dieser Einschätzung orientieren, sind allerdings nicht daran gebunden. Wir bleiben aus Sicht des Mandanten zentraler Koordinator für alle internationalen Verfahren.
(7) Erwiderung auf den ersten Bescheid (ca. 10- 16 Monate nach Anmeldung)
Nun hat der Anmelder (also Ihr Patentanwalt zusammen mit Ihnen) die Möglichkeit, auf diesen ersten Bescheid zu antworten. Dabei gibt es i.d.R. die folgenden Varianten:
- Patentierbarkeit ist gegeben: Hier wird mit einer Erteilung ohne weitere signifikante Änderungen gerechnet. Unsererseits sind meist nur kleinere formale Anpassungen notwendig. Ist in der Praxis eher selten der Fall, aber bei guter Vorabrecherche und genauer Ausarbeitung der Ansprüche durchaus möglich.
- Patentierbarkeit nicht gegeben: Dies ist der Regelfall. Aufgabe des Patentanwalts ist es nun, den Schutzbereich mit den Ansprüchen und Merkmalen so anzupassen, dass vor dem Hintergrund der ermittelten Dokumente (Stand der Technik) Neuheit und erfinderische Tätigkeit gegeben ist. Hier wird dann gegenüber dem Prüfer eine Argmentation erstellt und die Unterlagen angepasst.
In bestimmten Fällen kann es sogar sinnvoll sein, die Anmeldung fallenzulassen, weil beispielsweise die Chancen auf eine Patenterteilung äußerst gering sind oder sich inzwischen die Notwendigkeit eines Patents aus betrieblichen / produktstrategischen Gründen erübrigt hat.
- Wir senden Ihnen einen Vorschlag einer Erwiderung zu. Wir besprechen die Änderungen und berücksichtigen Ihre Anmerkungen.
- Wenn Sie einverstanden sind, geben Sie uns eine Freigabe und wir reichen die Erwiderung beim Amt ein.
(7a) Die weiteren Bescheide des Patentamtes (Jahre 1 bis 5 nach Anmeldung)
- Im weiteren Verlauf des Verfahrens können mehrere solcher Bescheide ergehen, die dann von uns jeweils erwidert werden. Dies ist stark vom Anmeldegegenstand und vom Verlauf des Verfahrens abhängig. Typisch sind 1-3 Bescheide mit entsprechenden Anpassungen bzw. weiteren Argumentationen.
- Pro Bescheid kann man erfahrungsgemäß je nach Amt zwischen 3 und 6 (oder auch mehr) Monaten Zeit einrechnen. Dies schwankt stark je nach Amt und technischem Gebiet.
- Für jeden Bescheid fallen Kosten für den Patentanwalt an. Größenordnung je nach Aufwand tyipischerweise zwischen 1000 und 2000 EUR.
(8) Veröffentlichung (18 Monate nach Anmeldung)
Die Patentanmeldung oder ggf. das bereits ertelte Patent werden 18 Monate nach dem Anmeldetag veröffentlicht und sind damit für die Allgemeinheit einsehbar. Bis dahin ist die Anmeldung geheim und für Dritte nicht zugänglich. Auf Antrag kann eine Veröffentlichung auch vorher erfolgen.
Wir informieren Sie unaufgefordert über die Veröffentlichung Ihrer Anmeldung.
(9) Erteilung des Patents (Jahr 3 bis 5 nach Anmeldung)
Fast am Ziel: Nach erfolgreichem Durchlaufen des bisherigen Verfahrens ergeht vom Prüfer (DPMA) ein Erteilungsbeschluss bzw. die Ankündigung der Erteilung nach R. 71(3) EPÜ von der Prüfungsabteilung des Europäischen Patentamtes.
Wir übersenden Ihnen ggf. die Patenturkunde oder bewahren Sie in der Patentakte für Sie auf.
Ein typisches Prüfungsverfahren vor dem deutschen oder Europäischen Amt dauert in vielen Fällen zwischen 2 und 5 Jahren, je nachdem, wie die Sachlage ist und wieviele Bescheide ergehen. Internationale Anmeldungen nehmen teilweise noch deutlich mehr Zeit in Anspruch.
(10) Zahlung der Jahresgebühren (einmal jährlich)
Ab dem dritten Jahr ab Anmeldetag sind Jahresgebühren für die Patentanmeldung bzw. das Patent zu zahlen. Wichtig ist hier die rechtzeitige Zahlung. Bei Versäumnis kann das Patent schlimmstenfalls erlöschen.
In der Regel werden wir beauftragt, die Jahresgebühren für den Mandanten termingerecht einzuzahlen. Hierfür nutzen wir einen Dienstleister, der auf die korrekte Abwicklung der Zahlungen spezialisiert ist.
Die aktuellen Jahresgebühren für deutsche Patente (DE) finden sie hier.
Die aktuellen Jahresgebühren für Europäische Patente (EP) finden sie hier.
Für internationale Anmeldungen richten sich die Gebühren nach den jeweiligen nationalen Vorgaben. Wir erstellen für Sie gern eine Kostenschätzung auf Basis Ihrer Vorgaben.